Allgemeine Geschäftsbedingungen für Plattformpartner

der

OVERVIEW GmbH
Nachtigallenweg 29
50259 Pulheim

1. Allgemeines

(1) Die OVERVIEW Plattform ist eine von der OVERVIEW GmbH (nachfolgend auch „wir“) bereitgestellte Online-Plattform für die Vermittlung von Terminen für die (Dienst-)Leistungen der Partner sowie die Bereitstellung einer SaaS-Anwendung für interne Verwaltungsprozesse der Partner. Auf der OVERVIEW Plattform bieten Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagesalons (nachfolgend auch „Partner“) ihre Leistungen gegenüber interessierten Kunden (nachfolgend auch „Kunde“) an. Die OVERVIEW GmbH und der Partner werden nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt.

(2) Die OVERVIEW und die OVERVIEW Plattform fungieren im Rahmen der Vermittlung von Terminen als Vermittler von entsprechenden Verträgen, die unmittelbar zwischen den Kunden und Partnern zustande kommen.

(3) Diese Plattform Partner AGB (nachfolgend auch „Partner AGB“) regeln die grundlegenden rechtlichen Beziehungen der Parteien zueinander und finden Anwendung, wenn die Parteien im Rahmen einer explizit getroffenen Vereinbarung, die bspw. über die vom Partner durchlaufende Registrierung oder ein vom Partner angenommenes Angebot bzw. über ein zwischen den Parteien verhandelten Vertrag einen „Partnervertrag“ abschließen. Der auf Basis einer solchen Vereinbarung zustande gekommene Partnervertrag besteht folglich aus der jeweiligen Vereinbarung über die von uns zu erbringenden Leistungen und die hierfür vom Partner zu zahlende Vergütung sowie diesen Partner AGB. Sämtliche Regelungen, die in der gesonderten Vereinbarung gemacht werden, gehen den Regelungen dieser Partner AGB vor.

(4) Neben dem Partnervertrag zwischen uns kommt ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und dem jeweiligen Kunden über den Erwerb von Partner Leistungen zustande. In diesem Verhältnis finden die eigenen Geschäftsbedingungen (u.a. AGB, Gewährleistungsbestimmungen) des Partners und die für den Verkauf ihrer Partner Leistungen geltenden gesetzlichen Regelungen Anwendung.

(5) Der Partnervertrag gilt im Hinblick auf unsere dem Partner gegenüber erbrachten Leistungen ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners gelten uns gegenüber nicht und werden daher nicht Vertragsbestandteil. Der Geltung derartiger Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien vor dem Partnervertrag bleibt davon unberührt.

(6) Die OVERVIEW Plattform steht ausschließlich solchen Partnern zur Verfügung, die ihre Partner Leistungen in Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit und damit als Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtlichen Sondervermögen anbieten. Hierbei gilt Folgendes: Die OVERVIEW Plattform richtet sich ausschließlich an Partner, die keinen besonderen gesetzlichen Vorgaben unterworfen sind. Partner können also insbesondere die folgenden Berufsgruppen nicht werden: Berufsgeheimnisträger, die besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen oder Unternehmen, die besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO verarbeiten.

(7) Da OVERVIEW im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Partnern personenbezogene Daten der Kunden im Auftrag der Partner verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV“), der unmittelbar mit Wirksamwerden des Partnervertrages Geltung erlangt. Der jeweils geltende AVV ist auf unserer Website unter https://overview.de/legal/data-processing-agreement hinterlegt oder liegt dem Partnervertrag als Anlage bei.

2. Leistungspflichten

(1) Die OVERVIEW GmbH bietet mit ihrer „OVERVIEW Plattform“ eine Vermittlungsplattform (nachfolgend auch „Plattform“) für die (Dienst-)Leistungen des Partners. Die (Dienst-)Leistungen des Partners sind hierbei insbesondere das Angebot von Haarschnitten, Massagen, Kosmetikbehandlungen etc. (nachfolgend zusammengefasst auch „Partner Leistungen“). Die Partner Leistungen werden vom jeweiligen Partner in eigener Verantwortung angeboten und durchgeführt.

(2) Dem Partner gegenüber erbringen wir Plattform Leistungen, wie insbesondere die Bereitstellung unserer Plattform als technische Umgebung zur Ausstellung der Partner Leistungen, die Vermittlung des Zustandekommens eines Vertrages über die Buchung von Terminen für die Partner Leistungen durch Kunden sowie die Bereitstellung einer Verwaltungs-Software an die Partner (nachfolgend alle vorgenannten Leistungen zusammen auch „Plattform Leistungen“). Hierbei gilt, dass ein Vermittlungserfolg, also der erfolgreiche Verkauf von Partner Leistungen über unsere Plattform an Kunden, sowie auch eine Reichweitenzusicherung von uns nicht geschuldet ist.

(3) Wir übernehmen, sofern vereinbart, zudem in Bezug auf die Erbringung unserer Plattform Leistungen Marketingmaßnahmen für den Partner, wie etwa die On- und Offline Vermarktung der Partner Leistungen (nachfolgend „Marketingmaßnahmen“).

(4) Wir übernehmen, sofern vereinbart, zudem in Bezug auf die Erbringung unserer Plattform Leistungen gegenüber dem Partner und seinen Kunden Supportmaßnahmen via E-Mail in dem für uns möglichen Umfang. Hierbei nehmen wir während der üblichen Geschäftszeiten (in der Regel täglich zwischen 9 und 17 Uhr) E-Mails entgegen. Diese beantworten wir zeitnah bzw. leiten diese weiter zur entsprechenden Klärung.

(5) Für die Inanspruchnahme unserer Plattform Leistungen sowie für unsere Marketingmaßnahmen und die von uns erbrachten Supportmaßnahmen zahlt der Partner an uns eine jeweils mit ihm vereinbarte Gebühr.

(6) Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, entsteht das Vertragsverhältnis über die Inanspruchnahme der Partner Leistungen unmittelbar zwischen dem Partner und dem Kunden direkt. Insofern fungiert die OVERVIEW Plattform grds. als technische Umgebung zur Präsentation der Partner Leistungen. Wir werden daher nicht Vertragspartner von Verträgen, die direkt zwischen dem Partner und seinen Kunden geschlossen werden.

(7) Über unsere Plattform und die hierin befindlichen entsprechenden technischen Möglichkeiten bzw. die durch uns vorgenommenen Plattform Leistungen kommen Verträge unmittelbar zwischen dem Partner und seinen Kunden, die die Partner Leistungen über unsere Plattform buchen, zustande. Aus diesem Grund erklärt der Partner sich durch das Wirksamwerden dieser Partner AGB ebenfalls mit der Art und Weise des Zustandekommens der Verträge zwischen dem Partner und den Kunden einverstanden. Das Zustandekommen dieser Verträge zwischen dem Partner und den Kunden richtet sich u.a. nach unseren Kunden AGB. Die Rechtsfolgen, die sich aus den Kunden AGB für den Partner ergeben, werden damit unmittelbarer Bestandteil unserer Vertragsbeziehung. Der Partner hat sich daher genau über den (technischen) Ablauf der Plattform sowie dem Zustandekommen von Verträgen zwischen dem Partner und dem Kunden sowie den hieraus hervorgehenden Rechten und Pflichten zu informieren. Weitere Erläuterungen hierzu sind u.a. in unseren Kunden AGB zu finden, welche unter https://overview.de/legal/terms-of-service-customers abrufbar sind bzw. die wir gerne bei Bedarf zur Verfügung stellen.

3. Verwaltungs-Software

(1) Bei der Verwaltungs-Software als Teil unserer Plattform Leistungen handelt es sich um eine „Software-as-a-Service“ („SaaS“) Lösung, die direkt über einen Webbrowser zugänglich ist.

(2) Zu den Hauptfunktionen unserer Verwaltungs-Software gehören u.a. Funktionen zur Mitarbeiterverwaltung, Dienstleistungsverwaltung, Terminkalender, Kundenverwaltung, Geschäftsstellenverwaltung, Bewertungsmanagement, automatische Terminbenachrichtigungen und -erinnerungen sowie KI-gestützte Funktionen.

(3) Wir entwickeln die Verwaltungs-Software stetig weiter, verbessern sie und fügen ihr Funktionen hinzu. Eine Übersicht über unser jeweils aktuelles Leistungsportfolio ergibt sich aus der Nutzung der Plattform selbst.

(4) Wir weisen Partner ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der aktuellen Version unserer Plattform um Software in einem frühen Entwicklungsstadium handelt. Diese frühe Version kann Fehler und Mängel aufweisen, die eine inkorrekte Datenverarbeitung zur Folge haben kann.

(5) Wir erbringen in Bezug auf unsere Verwaltungs-Software zudem Web- & Server-Hosting Leistungen. Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server können insbesondere aus Virtuellen Privaten Servern bestehen oder werden bei professionellen Hosting Providern angemietet.

(6) Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind insbesondere von Partnern als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen:

  • Falls notwendig: Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten an Software Dritter, insbesondere Datenbanken, Server-Betriebssysteme und Anwendungen.

  • Falls notwendig: Erstellung von Backups des IT-Systems und anderen IT-Komponenten.

  • Meldungen von Sach- und Rechtsmängeln sowie von Störungen müssen eine Problembeschreibung (z.B. mit Screenshots, anonymisierten Logfiles) enthalten.

  • Falls notwendig: Mitteilung der bei dem Partner geltenden Richtlinien zum Fernzugriff auf sein IT-System.

  • Falls notwendig: Zurverfügungstellung von Testfällen, Testdaten und Testumgebungen.

  • Bei sicherheitsrelevanten Updates behalten wir uns vor, unsere Leistungen kurzfristig anzupassen. Daraus resultierende Anpassungen auf seinen IT-Systemen sind von dem Partner vorzunehmen. Bei Bedarf leisten wir dem Partner hierbei Unterstützung.

(7) Partner sind dafür verantwortlich, dass bei ihnen die technischen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit unserer Plattform gegeben sind, insbesondere hinsichtlich des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der (Browser-)Software unter Beachtung der durch uns ggf. jeweils erteilten technischen Vorgaben. Im Falle der Weiterentwicklung oder Änderung der technischen Komponenten der Plattform (z.B. Betriebssystem-, Browsersoftware) obliegt es dem Partner, die notwendigen Anpassungen bei der von dem Partner eingesetzten Software vorzunehmen.

(8) Verzögert sich die Erbringung unserer Leistung aufgrund eines Umstandes, den Partner, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, verschieben sich etwaige Terminvereinbarungen um den entsprechenden Zeitraum. Wir sind also bis zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner Mitwirkungspflichten von unserer Leistungspflicht befreit.

4. Anforderungen an die Listung bei OVERVIEW

(1) Auf unserer Plattform werden nur Partner Leistungen vermittelt und Partner gelistet, die unsere Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen haben wir unten in den OVERVIEW Partner Guidelines festgehalten. Wir behalten uns vor, diese Anforderungen anzupassen, sofern dies objektiv oder zur Gewährleistung von verkehrsüblichen Sicherheits- und Qualitätsstandards erforderlich ist.

(2) OVERVIEW Partner Guidelines:

a. Der Partner ist verpflichtet, seinen Auftritt in seinem Partnerprofil auf der OVERVIEW Plattform dauerhaft aktuell gemäß den Anforderungen an Inhalt, Zuordnung, Vollständigkeit, Bilder & Layout zu erstellen und instand zu halten. Hierfür hat der Partner die notwendigen Informationen und Dateien, sofern technisch möglich, eigenständig in sein Partnerprofil einzutragen und uns diese anderenfalls auf unsere entsprechende Anfrage hin zur Eintragung zu übermitteln.

b. Der Partner hat eigene und für den Verkauf seiner Partner Leistungen geltende Geschäftsbedingungen (u.a. AGB, Widerrufsbelehrungen, Gewährleistungsbestimmungen etc.) für sein eigenes Vertragsverhältnis mit den Kunden in Bezug auf die Partner Leistungen vorzubereiten und den Kunden im Rahmen des Auftritts auf unserer Plattform bereitzustellen. Diese Bestimmungen müssen mindestens unsere Anforderungen aus dem Partnervertrag erfüllen und sind in deutscher und (nach Absprache) in englischer Sprache uns gegenüber bereitzustellen, damit wir diese über die OVERVIEW Plattform an die Kunden weitergeben können.

c. Der Partner hat eine Beschreibung der Partner Leistungen in deutscher und (nach Absprache) in englischer Sprache mitzuliefern. Diese Leistungsbeschreibung hat eine für den Kunden einfach verständliche und gut nachvollziehbare Beschreibung der Zusammensetzung und Bestandteile der Partner Leistungen zu enthalten.

d. Der Partner verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Nachweise sowie das Fachwissen (einschließlich der nötigen Ausbildung, Schulung, Qualifikationen, Zertifikate und Fähigkeiten) zur Erbringung der Partner Leistungen. Der Partner sorgt dafür, dass die Qualität der Partner Leistungen den Standards seiner Branche entspricht.

e. Der Partner hat den Kunden, sofern es sich hierbei um Verbraucher handelt, darauf hinzuweisen, ob er unter die Vorgaben von § 36 VBSG fällt und falls ja, die entsprechenden Pflichtangaben zu erfüllen.

f. Sollte der Partner Gutscheine zur Inanspruchnahme seiner Partner Leistungen ausstellen, hat er hierbei die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Sollte die von ihm gewählte Geltungsdauer eines Gutscheins unterhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren liegen, so hat er hierbei die Unterschreitung dieser Geltungsdauer rechtskonform in seinen Geschäftsbedingungen gegenüber den Kunden zu begründen.

g. Der Partner ist verpflichtet, den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften gegenüber uns und gegenüber den Kunden nachzukommen (u.a. Mängelhaftung) und bei der Erbringung der Partner Leistungen die hierfür geltenden (gesetzlichen) Regelungen (bspw. Widerruf, Stornierung, Kündigung, Rücktritt etc.) gegenüber den Kunden selbstständig & eigenverantwortlich zu beachten und zu erfüllen. Sollten Partner bspw. besondere Stornierungsrichtlinien im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen bereitstellen, so hat der Kunde dies zu beachten.

h. Der Partner ist im Rahmen des Erstellens und des Teilens von Beiträgen, Hochladen von Dateien und Bildern sowie im Zusammenhang mit der Verbreitung von Informationen im Rahmen der Nutzung unserer Plattform Leistungen (nachfolgend zusammengefasst auch „Partner Inhalte“) selbstständig dafür verantwortlich, dass er hierbei keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte, durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder datenschutzrechtlich geschützten Positionen von dritten Personen, verletzt und uns die Nutzungsrechte an Partner Inhalten überträgt, die wir zur Erbringung unserer Plattform Leistungen benötigen. Der Partner räumt uns an Partner Inhalten also, sollten wir nicht im Einzelfall weitergehende Nutzungsrechte vom Partner verlangen, ein einfaches, räumlich unbegrenztes und zeitlich auf die Dauer des Partnervertrages beschränkte und für alle Nutzungsarten uneingeschränkt geltendes Nutzungsrecht an den zur Leistungserfüllung bereitgestellten Partner Inhalten ein.

i. Der Partner hat sämtliche gesetzlich und behördlich erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen, die für den Betrieb oder Vertrieb der Partner Leistungen notwendig oder sinnvoll sind, auf eigene Kosten einzuholen und auf Nachfrage vorzuweisen.

j. Die Preise des Partners müssen stets transparent und für die Kunden leicht nachvollziehbar sein. Es dürfen sich keine versteckten Kosten darin befinden. Dies gilt insbesondere auch für den Ausweis der Umsatzsteuer. Sämtliche Angaben müssen, sofern erforderlich, den gesetzlichen Regeln, die gegenüber Verbrauchern gelten, entsprechen.

k. Der Partner ist verpflichtet, auf eigene Kosten entsprechende Absicherungen für Inanspruchnahmen durch die Kunden oder uns (bspw. Versicherungen, Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungsumfängen) vorzuhalten bzw. abzuschließen, damit etwaige vom Partner und den Partner Leistungen bei uns oder den Kunden verursachten Schäden hierdurch abgedeckt werden können.

l. Folgendes gilt in Bezug auf Partner:

i. Partner sind frei in der Wahl von Ort und Zeit der Partner Leistungen;

ii. Partner sind, vorbehaltlich der Vorgaben im Partnervertrag oder in diesen Partner AGB bei der Art und Weise der Durchführung der Partner Leistungen keinen Weisungen unterworfen;

iii. Partner sind selbstständig und allein verantwortlich für die ordnungsgemäße steuerliche Beurteilung und Behandlung der vom Partner über unsere Plattform angebotenen Partner Leistungen und die daraufhin zwischen ihm und den Kunden zustande gekommenen Verträge;

(3) Wir sind berechtigt, nach Angabe von legitimen Gründen den Verkauf bzw. die Vermittlung der Partner Leistungen über unsere Plattform abzulehnen und Partner zu sperren oder auszuschließen bzw. den Partnervertrag außerordentlich zu kündigen, sollten wir wiederholte Beschwerden über den Partner erhalten oder sollten die Vorgaben aus dem Partnervertrag, sonstige durch uns kommunizierte Anforderungen oder die Einhaltung gesetzlicher Regelungen wiederholt missachtet werden. Hierüber werden wir den Partner jeweils unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Vor einer vollständigen Sperrung oder einem vollständigen Ausschluss werden wir angemessene Zeit vorab hierüber unter Angabe entsprechender Gründe informieren. Sofern der Partner den Grund, der zur Ablehnung, Sperrung oder zum Ausschluss geführt hat, beseitigt, werden wir eine Wiederaufnahme der Partner Leistungen auf unserer Plattform prüfen.

5. Ranking & Werbeplätze

(1) Das Ausspielen und der Vorschlag der Partner Leistungen gegenüber potentiellen Kunden erfolgt auf Basis des Such- und Interessenprofils sowie auf Basis des Beratungs- oder Leistungsbedarfs des jeweiligen Kunden (nachfolgend auch „Suchprofil“). Dieses Suchprofil kann bestimmt sein von folgenden Kriterien:

a. der Entfernung zum Standort des Kunden

b. für Kunden passende Leistungszeitpunkte

c. der durchschnittlichen Kundenbewertung des Partners (Sterne-Rating aus verifizierten Bewertungen)

d. der Übereinstimmung der Suchanfrage mit dem Partnernamen, der Leistungsbeschreibung sowie den vom Partner angebotenen Leistungen und Berufskategorien (Text- und Relevanzabgleich)

e. dem Preisniveau des Partners im Verhältnis zu einem ggf. vom Kunden angegebenen Preisrahmen

f. der Verfügbarkeit freier Termine innerhalb des vom Kunden gewünschten Zeitraums unter Berücksichtigung der vom Partner hinterlegten Öffnungs- und Buchungszeiten sowie Buchungsvorlaufzeiten

g. dem Umfang und der Aktualität der vom Partner hinterlegten Leistungen, Services und Profilinformationen

h. der vom Kunden ggf. gesetzten Mindestbewertung sowie weiterer vom Kunden aktiv gesetzter Filterkriterien (z.B. Umkreis, Leistungsart)

i. der Sichtbarkeitseinstellung des Partners in unserem System

j. einer ggf. vom angemeldeten Kunden hinterlegten Favoritenliste, die bei der Darstellung bevorzugt

(2) Auf der OVERVIEW Plattform können Partner, sofern verfügbar, für die Partner Leistungen gesonderte Werbeflächen und Sichtbarkeitspakete (nachfolgend auch „Werbeplätze“) buchen. Hierbei gelten insbesondere die folgenden Kriterien:

a. Durch die Buchung eines Werbeplatzes wird die Platzierung der Darstellung der Partner Leistungen gegenüber weiteren für einen Kunden potentiell passenden Partner Leistungen verbessert.

b. Für die Nutzung und Gestaltung des Werbeplatzes ist der Partner entsprechend der OVERVIEW Partner Guidelines selbst verantwortlich.

c. Beim „Werbeplatz” (Werbebanner) können keine Einblendungen (z.B. TKP) garantiert werden.

d. Das Ranking der Platzierung der vom Partner gebuchten Werbeplätze ist so gestaltet, dass jeder Werbebanner gegenüber von anderen Partnern gebuchten Werbebannern gleichberechtigt oft im Rahmen der gebuchten Werbebedingungen an den relevantesten Stellen auf unserer Plattform erscheint.

6. Security & Quality Check

(1) Wir sind berechtigt, vor oder während der Bereitstellung von Partner Leistungen auf der OVERVIEW Plattform einen Security & Quality Check über den Partner und die Partner Leistungen durchzuführen. Dieser wird entweder durch uns selbst, oder durch einen von uns beauftragten Dritten vorgenommen, der vollumfänglich zur Verschwiegenheit verpflichtet wird.

(2) Der Security & Quality Check bezieht sich auf die Geeignetheit der Partner Leistungen für die von der OVERVIEW Plattform angesprochenen Zielgruppe und die Qualität der Partner Leistungen. Wir überprüfen hierbei insbesondere die Bonität, Zuverlässigkeit sowie die bisherige Kundenzufriedenheit des Partners.

(3) Sollten wir bei diesem Security & Quality Check feststellen, dass der Partner den Ansprüchen der OVERVIEW Plattform nicht gerecht wird, können wir den Abschluss des Partnervertrags verweigern bzw. es gilt die Rechtsfolge der Ziff. 4 Abs. 3.

7. Selbstauskunft und Audit

(1) Zum Nachweis des vertragsgemäßen Handelns können wir vom Partner eine Selbstauskunft verlangen.

(2) Selbstauskünfte können insbesondere bei Vorliegen eines konkreten Verdachts vertragswidrigen Handelns durchgeführt werden, bspw. um zu überprüfen, ob die geforderten Security & Quality Standards eingehalten werden.

(3) Jede Partei trägt die ihr durch eine Selbstauskunft entstehenden Kosten selbst.

8. Subunternehmer

Sofern der Partner die von ihm zu erbringenden Partner Leistungen ganz oder teilweise von Subunternehmern erbringen lässt, hat er sicherzustellen, dass diese Subunternehmer alle Pflichten aus dem Partnervertrag erfüllen. Der Partner ist verantwortlich für jegliches Handeln seiner Subunternehmer und hat ein Verschulden seiner Subunternehmer in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

9. Registrierung & Nutzung

(1) Zur Nutzung der OVERVIEW Plattform als Verkaufs- bzw. Bestellplattform ist eine einmalige Registrierung als Partner erforderlich. Auf unserer Plattform sind Informationen über Inhalt und Kosten der von uns angebotenen kostenpflichtigen Plattform Leistungen zu finden. Diese Informationen stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Partnervertrages zur Inanspruchnahme unserer Leistungen dar. Wir weisen den Partner auf die Kostenpflichtigkeit des Abschlusses des Partnervertrages hin und geben ihm die Möglichkeit, von diesen Partner AGB sowie sonstigen vertraglichen Bedingungen Kenntnis zu nehmen. Diese können zudem gedownloadet und gespeichert werden

(2) Mit dem Klick auf den entsprechenden Button (bspw. „Registrieren") gibt der Partner uns gegenüber einen rechtlich verbindlichen Antrag zum Abschluss des Partnervertrages zu den jeweils ausgewählten Konditionen ab. Wenn der Partner diese Registrierung für ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vornimmt, garantiert er, dass er berechtigt ist, diese rechtlich zu vertreten und zu verpflichten.

(3) Der Antrag wird von uns nach eigenem Ermessen bestätigt oder abgelehnt. Mit unserer Bestätigung kommt ein Partnervertrag zwischen uns und dem Partner bzw. dem vom Partner vertretenen Unternehmen bzw. der vom Partner vertretenen Organisation zur Inanspruchnahme der Leistungen der OVERVIEW Plattform zustande. Wir behalten uns eine Prüfung und Freischaltung bzw. Sperrung des Partnerprofils jederzeit vor.

(4) Im Partnerprofil kann der Partner Informationen und Dokumente, wie sein Name der Geschäftsstelle, Beschreibung, vollständige Adresse inkl. GPS-Koordinaten und Kartenanzeige, Kontaktdaten (Website, Social-Media-Links), angebotene Partner Leistungen inkl. Preise und Dauer, verfügbare Mitarbeiter (inkl. Name und optional Foto), Öffnungszeiten, Bewertungen der Kunden sowie ein Sichtbarkeitsstatus oder auch vertraglich oder gesetzlich geforderte Informationen bezüglich des Angebots und der Partner Leistungen etc. hochladen, die für den Verkauf bzw. die Vermittlung der Partner Leistungen über die OVERVIEW Plattform relevant sind. Diese werden den Kunden im Buchungsprozess angezeigt.

(5) Im Partnerprofil kann der Partner jederzeit über den Terminkalender gebuchte, vergangene & stornierte Termine einsehen und verwalten, seine Kundenverwaltung mit Terminhistorie einsehen und pflegen, die Bewertungsübersicht für ihre Geschäftsstellen oder sich auch über die Daten seiner Kunden oder auch die am meisten gebuchten Partner Leistungen informieren.

(6) Der Partner ist verantwortlich für die vom Partner in seinem Partnerprofil und, sofern vom Partner selbst vorgenommen bzw. uns mitgeteilt, in der Beschreibung der Partner Leistungen auf unserer Plattform, getätigten Angaben. Die vom Partner auf unserer Plattform hinterlegten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Seine Angaben dürfen keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Namens- und Kennzeichenrechte. Der Partner darf seine hinterlegten Daten, Passwörter etc. nicht an Dritte weitergeben.

10. Integrierte Dienste

(1) Für die Zurverfügungstellung unserer Plattform Leistungen greifen wir teilweise auf die Dienste von anderen Anbietern zurück, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten (nachfolgend auch „Integrierte Dienste“). Integrierte Dienste nutzen wir unter anderem für das automatisierte Generierung und Erstellung von Texten und Inhalten wie bspw. das Auslesen von Preislisten, der Generierung von Geschäftsstellenbeschreibungen sowie ihrer Branchenzuordnung oder auch der automatisierten Zuordnung von Partner Leistungen zu passenden Suchbegriffen.

(2) Im Rahmen der Nutzung unserer Plattform Leistungen, die potentiell auf Integrierte Dienste zurückgreifen, gilt das Folgende:

a. Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr für die Richtigkeit und Nutzbarkeit der durch die Integrierten Dienste ausgegebenen Antworten und Ergebnisse. Diese können also durchaus falsch sein. Daraus abgeleitete Handlungen sollten also nicht ungeprüft auf deren Inhalte gestützt werden.

b. Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit der Integrierten Dienste. Da diese von anderen Organisationen bereitgestellt werden, haben wir keinen Einfluss auf die technischen Verfügbarkeiten.

c. Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr dafür, dass die Antworten und Ergebnisse frei nutzbar sind. Wir weisen deutlich darauf hin, dass sämtliche Antworten und Ergebnisse (urheber-)rechtlich geschützt sein könnten. Ein solcher Schutz verbietet in der Regel insbesondere eine Weiterverbreitung der Antworten und Ergebnisse.

d. Kunden entscheiden selbst und sind damit selbst dafür verantwortlich, welche Informationen und Daten sie mit unseren Plattform Leistungen teilen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen. Wir prüfen die Integrierten Dienste zwar darauf, ob sie die geltenden Gesetze und unsere Richtlinien einhalten. Dennoch sollten Kunden keine Informationen und Daten teilen, die dem Datenschutz oder einem Geheimnisschutz unterfallen bzw. besonders sensible Informationen über sich selbst, ihre Mitarbeitenden, Kunden, Dritte etc. darstellen.

(3) Wir übernehmen, sofern nicht ausdrücklich zugesichert oder gesetzlich vorgeschrieben, keine Verantwortung für aus der Nutzung unserer Plattform Leistungen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen, resultierende Antworten und Ergebnisse bzw. Handlungen oder Unterlassungen durch Kunden. Das bedeutet, wir haften, sofern nicht gesetzlich verbindlich festgelegt, nicht für die Richtigkeit und Passgenauigkeit der Antworten und Ergebnisse der Integrierten Dienste für ihre Absichten oder für die Handlungen und Unterlassungen, die für Kunden hieraus resultieren. Im Übrigen haften wir gem. den in diesen AGB kommunizierten Haftungsregelungen.

(4) Die von uns Integrierten Dienste verarbeiten möglicherweise (urheber-)rechtlich geschützte Positionen bzw. an den Antworten und Ergebnissen, die von den Integrierten Diensten ausgegeben werden, können urheberrechtlich geschützte Positionen bestehen. Diesbezüglich gilt Folgendes: Kunden räumen uns das frei von Rechten Dritter bestehende Recht ein, sämtliche (urheber-)rechtlich geschützten Positionen, die Kunden mit unseren Plattform Leistungen und damit mit den von uns Integrierten Diensten verarbeiten, an die Integrierten Dienste weiterzugeben. An den von den Integrierten Diensten generierten (urheber-)rechtlich geschützten Werken räumen wir Kunden wiederum das einfache Recht ein, diese gem. den Regelungen dieser AGB im Rahmen der Nutzung unserer Plattform Leistungen zu nutzen. Diesbezüglich gilt insbesondere die Regelung zur Einräumung von Nutzungsrechten gem. Ziff. 14 dieser AGB.

11. Gebühr

(1) Die Art und die Höhe der Vergütung für das von Partnern gebuchte Abo-Modell wird ihnen im Registrierungs- bzw. Buchungsprozess oder im Partnervertrag mitgeteilt.

(2) Partner werden im Rahmen des Registrierungs- bzw. Buchungsvorgangs über die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten informiert und können aus diesen die passende Zahlungsart auswählen. Sollten zur Abwicklung des Zahlungsvorgangs Drittanbieter eingebunden werden, gelten hierfür zusätzlich deren Geschäftsbedingungen.

(3) Die uns zustehende Vergütung versteht sich zzgl. USt. jeweils in gesetzlicher Höhe.

(4) Der Partner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt worden oder unstrittig sind; dies gilt nicht für die Geltendmachung von Mängelansprüchen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Partner nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

12. Laufzeit & Kündigung

(1) Der Partnervertrag kommt mit Unterzeichnung bzw. mit Akzeptanz seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, wozu diese Partner AGB sowie auch die AVV zählen, im Registrierungs- bzw. Buchungsprozess zustande.

(2) Die Laufzeit sowie die Kündigungsfristen des Partnervertrages richtet sich nach dem vom Partner gewählten Abo-Modell. Im Übrigen, also mangels Regelung von Laufzeit und Kündigungsfristen in den vorgenannten Prozessen gilt: Die Laufzeit des Partnervertrages beträgt ein (1) Jahr („Grundlaufzeit“) und die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien drei (3) Monate zum Ende der Grundlaufzeit.

(3) Die Kündigung kann in Textform (mindestens per E-Mail) erfolgen oder durch entsprechende Beendigung der Inanspruchnahme unserer Plattform Leistungen im Admin Bereich des Partners. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der Partnervertrag jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn (i) der Partner schwerwiegend gegen den Partnervertrag verstößt, (ii) der Partner mit der Bezahlung der Gebühren für die Inanspruchnahme unserer Plattform Leistungen trotz einer Mahnung und einer Nachfrist für die Zahlung von mindestens zwei Kalenderwochen in Verzug ist oder (iii) wenn wir beschließen, die Plattform nicht mehr anzubieten und den Betrieb der Plattform einstellen.

(5) Mit Beendigung des Partnervertrages sind die Partner Leistungen nicht mehr über die OVERVIEW Plattform buchbar. Der Partner ist jedoch weiterhin zur Erfüllung zuvor geschlossener Verträge mit den Kunden und uns sowie zur gesetzlichen Gewährleistung (Mängelhaftung) oder Erbringung etwaiger Partner Leistungen gegenüber uns und den Kunden verpflichtet, insbesondere bis zur vollständigen Erbringung seiner Leistungspflichten. Sämtliche vom Partner im Partnerprofil gespeicherten Daten können bis zur Beendigung des Partnervertrages in die eigenen Systeme überführt werden. Sie werden mit Beendigung des Partnervertrages unwiderruflich gelöscht.

13. Haftung

(1) Wir haften für Schäden, die wir dem Partner im Zusammenhang mit unseren Rechten und Pflichten aus dem Partnervertrag zufügen, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, nach den gesetzlichen.

(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.

(3) Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von den Parteien zu erbringenden Leistungen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Partner hat ein Verschulden seiner Subunternehmer wie eigenes Verschulden zu vertreten.

(5) Sollte der Partner gegen seine Pflichten aus dem Partnervertrag oder den Partner AGB verstoßen, insbesondere gegen die in den OVERVIEW Partner Guidelines genannten Pflichten, hat er uns von einer hieraus resultierenden Haftung und Inanspruchnahme durch Dritte aufs erste Anfordern freizustellen und uns jegliche Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.

(6) Der Partner ist für das zwischen ihm und den Kunden zustandekommende Vertragsverhältnis vollständig selbst verantwortlich. Sollten wir von einem seiner Kunden oder Dritten aufgrund einer Handlung oder pflichtwidrigen Unterlassung seinerseits in Anspruch genommen werden, ohne, dass uns hierbei eine Verantwortung getroffen hat, hat der Partner uns von einer hieraus resultierenden Haftung und Inanspruchnahme aufs erste Anfordern freizustellen und uns die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.

14. Nutzungsrechte & Freistellung

a. Rechteeinräumung & Freistellung

(1) Der Partner räumt uns alle für die Erbringung unserer Plattform Leistungen, die On- und Offline Vermarktung, den Vertrieb sowie ggf. Supportmaßnahmen notwendigen (Urheber-)Nutzungsrechte und gewerblichen Schutzrechte an seinen Partner Leistungen, seinen Unternehmensnamen, seinen Markennamen, Logos, sowie etwaig zur Verfügung gestellten (urheber-)rechtlich geschützten Inhalten etc. ein.

(2) Der Partner garantiert, dass die vorgenannten Rechte, Inhalte sowie seine Partner Leistungen frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind. Der Partner hat uns unverzüglich in Textform durch E-Mail an legal@overview.de zu informieren, wenn er Kenntnis über Rechte Dritter hieran erlangt.

(3) Der Partner hat uns vollumfänglich und auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen, insbesondere von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Partner Leistungen bzw. (urheber-)rechtlich geschützten Inhalten freizustellen. Auf sein Verlangen überlassen wir dem Partner das Recht zur Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche, und stellen ihm sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung, erteilen Erklärungen und räumen ihm Befugnisse ein.

b. Nutzungsrechte des Partners

(1) Der Partner erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Partnervertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Plattform Leistungen.

(2) Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung unserer Plattform und unserer Plattform Leistungen ist der Partner nicht berechtigt. Die Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.

(3) Die Inhalte unserer Plattform stehen in unserem ausschließlichen Eigentum bzw. in unserer ausschließlichen Rechteinhaberschaft bzw. im Eigentum / in der Rechteinhaberschaft unserer Dienstleister. Alle Inhalte sind durch nationales und internationales Recht, insbesondere Urheberrecht, geschützt. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung unserer gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.

(4) Wir sind berechtigt, unsere Plattform Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Partnervertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).

15. Datenschutz

(1) Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung unserer Plattform Leistungen. Alle Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Partnervertrages durch uns finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die jederzeit unter https://overview.de/legal/privacy-policy abrufbar ist.

(2) Erlangt der Partner unter dem Partnervertrag die Möglichkeit, Kenntnis von personenbezogenen Daten von uns oder Kunden zu nehmen, sichert er zu, dass er diese Daten nur auf berechtigte Art und Weise sowie zu einem vertragskonformen Zweck und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen verarbeitet.

16. Geheimhaltung

(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen die Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten, insbesondere von Kunden. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und die Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.

(2) Die offengelegte Partei, sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die offengelegte Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.

(3) Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.

17. Referenznennung

(1) Beide Parteien sind berechtigt, die jeweils andere Partei samt Logo und Kurzbeschreibung der jeweiligen Unternehmung in der Außendarstellung entsprechend zu erwähnen. Hierfür notwendige Informationen, wie z.B. Logo, Beschreibungstexte, Versionsstand, Kontakt- und Supportwege sind vorab bereitzustellen.

(2) Beide Parteien sind jederzeit in Textform (E-Mail an legal@overview.de ausreichend) berechtigt, ihr Einverständnis zur Referenznutzung gem. Abs. 1 für die Zukunft zu widerrufen.

18. Plattform Richtlinien

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen unserer Plattform Leistungen sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, können zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen. Größere Wartungsarbeiten, die zu einer Funktionsstörung unserer Plattform Leistungen führen könnten, werden wir nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten erbringen.

(2) Wir tragen dafür Sorge, dass die mit unseren Plattform Leistungen verarbeiteten (nicht personenbezogenen) Daten über das Internet abrufbar und durch den Partner in einem gängigen, umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format exportierbar sind. Der Partner kann, vorbehaltlich abweichender Vorschriften betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten, jederzeit die Herausgabe oder die Übermittlung seiner (nicht personenbezogenen) Daten an sich selbst oder an einen vom Partner benannten Dritten in einem umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format verlangen. Wir werden hierfür keine bzw. nur angemessen Kosten für einen hierbei auf unserer Seite anfallenden Aufwand berechnen. Weiterhin werden wir eine Übermittlung seiner (nicht personenbezogenen) Daten an einen vom Partner benannten Dritten im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen und hierfür notwendige Informationen bereitstellen. Die Parteien sind sich einig, dass es sich bei unseren Plattform Leistungen nicht um einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) handelt

(3) Der Partner darf unsere Plattform Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen.

(4) Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass er jeweils die aktuelle Version unserer Plattform nutzt. Bei der Nutzung älterer Versionen kann es sein, dass diese nicht alle Funktionalitäten und Leistungen zur Verfügung stellt.

(5) Wir haben das Recht, in unserer Plattform während der Laufzeit des Partnervertrages nach eigenem Ermessen Updates, Upgrades, Erweiterungen und andere wesentliche Verbesserungen zur Verfügung stellen. Der Partner erkennt an, dass solche Maßnahmen zu Änderungen des Erscheinungsbildes und/oder der Funktionalität der Software, der unterstützten Umgebung führen können und/oder dass die fortgesetzte Nutzung der Plattform es erforderlich machen kann, dass er sein eigenes System aktualisiert, einschließlich neuer Betriebssysteme (z.B. IOS, Android oder Windows) oder Web-Browser

(6) Über Links oder Funktionalitäten auf unserer Plattform kann der Partner zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar.

(7) Wir sichern unsere Systeme gegen Virenbefall. Dennoch kann ein Virenbefall nie vollständig ausgeschlossen werden. Zudem kann es vorkommen, dass unberechtigte Dritte Nachrichten unter Verwendung unseres Namens ohne unser Einverständnis versenden, die beispielsweise Viren oder sog. Spyware enthalten oder zu Web-Inhalten linken, die Viren oder Spyware enthalten. Darauf haben wir keinen Einfluss. Der Partner sollte daher alle eingehenden Nachrichten, die unter unserem Namen versandt werden, prüfen. Dies gilt auch für eventuelle Nachrichten von anderen Nutzern.

(8) Wir sind nicht verantwortlich für Schäden oder Datenverluste, die durch die Installation von Software, die nicht von uns herrührt, auf Endgeräten entstehen können.

(9) Der Partner verpflichtet sich, unter keinen Umständen seine Partnerprofildaten freizugeben oder das Partnerprofil oder Nutzerkonto eines Dritten zu benutzen. Benutzt ein Dritter das Partnerprofil eines betroffenen Partners, nachdem der Dritte an die Zugangsdaten gelangt ist, weil der betroffene Partner diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der betroffene Partner sich so behandeln lassen, als wenn er selbst gehandelt hätte.

(10) Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, sind wir aus Sicherheitsgründen berechtigt, die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbstständig zu ändern bzw. das Partnerprofil zu sperren. Wir werden den Partner hierüber informieren und ihm innerhalb angemessener Frist die neuen Zugangsdaten mitteilen. Der Partner hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wieder hergestellt werden.

(11) Der Partner hat uns unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten zu seinem Partnerprofil bekannt sind oder unbefugte Dritte sein Endgerät nutzen. Wir weisen darauf hin, dass Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen regelmäßig geändert werden sollten.

(12) Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer berechtigt, unsere Plattform Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretene und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände. Das Recht jeder Partei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Partnervertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt

(13) Bei der Nutzung unserer Plattform ist es untersagt:

  • andere Nutzer und Dritte zu belästigen, zu beleidigen, zu betrügen oder herabzuwürdigen,

  • Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,

  • Inhalte zu erstellen oder hochzuladen, die obszön, beleidigend, diffamierend, diskriminierend oder anderweitig rechtswidrig sind,

  • rechtswidrige, diskriminierende oder anderweitig unangemessene Inhalte sowie personenbezogene Daten von Nutzern oder Dritten ohne deren Einwilligung hochzuladen,

  • die Plattform für die bewusste Verbreitung von Falschinformationen, Spam oder schädlicher Software zu nutzen,

  • OVERVIEW Plattform zu kopieren, zu crawlen, zu scrapen oder anderweitig für andere Zwecke zu nutzen als die in den Nutzungsbedingungen genannten,

  • Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit der OVERVIEW Plattform zu verwenden, die die Funktion und den Betrieb der OVERVIEW Plattform stören können,

  • Maßnahmen zu ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten der OVERVIEW Plattform zur Folge haben können,

  • Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren,

  • der OVERVIEW Plattform Elemente hinzuzufügen oder Elemente der OVERVIEW Plattform zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren,

  • grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der OVERVIEW Plattform zu dekompilieren (vorbehaltlich § 69e UrhG),

  • Hilfsmittel anzuwenden, die in den Betrieb der OVERVIEW Plattform eingreifen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ etc.),

  • sich Premium-Funktionen oder sonstige Vorteile, wie etwa die systematische oder automatische Steuerung der OVERVIEW Plattform oder einzelner Funktionen der OVERVIEW Plattform, durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen oder Programmfehler zum eigenen Vorteil auszunutzen („Exploits“),

  • unberechtigt kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter in Zusammenhang mit unseren Plattform Leistungen zu verbreiten,

  • schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit unseren Plattform Leistungen zu verwenden,

  • über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch unsere Plattform Leistungen blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie

  • unsere Plattform Leistungen durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.

19. Verfügbarkeit

(1) Aus technischen Gründen können wir eine dauerhafte und vollständige Verfügbarkeit der Server, auf denen unsere Plattform Leistungen betrieben werden, nicht gewährleisten. Zeitweise kann die Verfügbarkeit unserer Plattform bzw. einzelner Services – insbesondere wegen der notwendigen Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten – daher eingeschränkt sein.

(2) Wir weisen darauf hin, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Plattform kommen kann, die außerhalb des Einflussbereichs von uns liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von uns handeln, von uns nicht beeinflussbare technische Ausfälle sowie höhere Gewalt.

(3) Uns bleibt es unbenommen, den Zugang zur Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im eigenen Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

(4) Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer berechtigt, unsere Plattform Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretene und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände. Das Recht jeder Partei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Partnervertrag mit Dir aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

20. Regeln zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten

Die nachfolgenden Regelungen machen wir, da wir aufgrund des „Digital Services Acts“, der EU-Verordnung „(EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste der Europäischen Union“ dazu verpflichtet sind.

Der Digital Services Act hat zum Ziel, Regeln aufzustellen, die ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Umfeld für Person schaffen, die sich auf Plattformen und Websites (nachfolgend „Plattform“) wie unserer bewegen.

Der Digital Services Act reguliert insbesondere den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten auf unserer Plattform und verpflichtet uns zu konkreten Maßnahmen, die wir in diesen „Regeln zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten“ näher darstellen.

a. Moderation & Begründung der Löschung rechtswidriger Inhalte

(1) Wir löschen, sperren oder beschränken rechtswidrige Inhalte auf unserer Plattform. „Inhalte“ sind jegliche Informationen, egal welcher Art. Diese Informationen sind „rechtswidrig“, wenn sie gegen unsere AGB, Leistungsbeschreibungen, Guidelines oder gegen geltendes Recht verstoßen.

(2) Rechtswidrige Inhalte können von Nutzern, Kunden, Partnern oder Dritten gemeldet werden. Zum Ablauf eines solchen Meldeverfahrens siehe unter lit. b „Melde- und Abhilfeverfahren“.

(3) Soweit gemeldete oder von uns selbst erkannte Inhalte rechtswidrig sind und wir sie gelöscht, gesperrt oder beschränkt haben, begründen wir unsere Entscheidung zur Löschung, Sperrung oder Beschränkung dieser Inhalte und etwaigen Aussetzung oder Beendigung der gesamten oder teilweisen Bereitstellung unserer Dienste gegenüber der Person, die die rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht hat, soweit es sich nicht um einen irreführenden, umfangreichen kommerziellen Inhalt handelt. Wir teilen in dieser Begründung insbesondere folgende Punkte mit:

a. Angaben darüber, ob unsere Entscheidung die Entfernung der Information, die Sperrung des Zugangs zu der Information, die Herabstufung der Information oder die Einschränkung der Anzeige der Information oder die Aussetzung oder Beendigung von Zahlungen in Verbindung mit dieser Information betrifft oder mit der Entscheidung andere genannte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Information verhängt werden, und den etwaigen räumlichen Geltungsbereich der Entscheidung und die Dauer ihrer Gültigkeit;

b. Tatsachen und Umstände, auf denen unsere Entscheidung beruht, gegebenenfalls einschließlich Angaben darüber, ob unsere Entscheidung infolge einer erfolgten Meldung oder infolge freiwilliger Untersuchungen auf Eigeninitiative getroffen wurde sowie, falls unbedingt notwendig, die Identität der meldenden Person;

c. Angaben darüber, ob automatisierte Mittel zur Entscheidungsfindung verwendet wurden, einschließlich Angaben darüber, ob unsere Entscheidung in Bezug auf Inhalte getroffen wurde, die mit automatisierten Mitteln erkannt oder festgestellt wurden;

d. Falls unsere Entscheidung nur „mutmaßlich“ rechtswidrige Inhalte betrifft, einen Verweis auf die Rechtsgrundlage und Erläuterungen, warum die Informationen auf dieser Grundlage als rechtswidrige Inhalte angesehen werden;

e. Falls unsere Entscheidung auf der mutmaßlichen Unvereinbarkeit der Informationen mit unseren AGB beruht, einen Verweis auf die betreffende vertragliche Bestimmung und Erläuterungen, warum die Informationen als damit unvereinbar angesehen werden;

f. Informationen darüber, ob der betroffenen Person gegen die Maßnahme Rechtsbehelfe dagegen zur Verfügung stehen, insbesondere – je nach Sachlage – interne Beschwerdemanagementverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung und gerichtliche Rechtsmittel.

(4) Sollte eine Straftat durch die Veröffentlichung der rechtswidrigen Inhalte begangen worden sein, oder sollte die Begehung einer Straftat hierdurch in Verdacht stehen, so teilen wir unseren Verdacht unverzüglich den Strafverfolgungs- oder Justizbehörden mit.

b. Melde- und Abhilfeverfahren

(1) Wir prüfen rechtswidrige Inhalte, sobald wir von einem Verdacht der Veröffentlichung dieser rechtswidrigen Inhalte Kenntnis erlangen. Eine Kenntniserlangung geschieht entweder durch unsere eigene Überprüfung oder durch eine Meldung der entsprechenden Inhalte an unsere zentrale Kontaktstelle (siehe unten lit. c).

(2) Die Meldung von rechtswidrigen Inhalten ist direkt online möglich. Meldungen sind ausschließlich zu richten an unsere zentrale Kontaktstelle (siehe unten lit. c) und müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

a. Eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die meldende Person oder Einrichtung die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansieht;

b. Eindeutige Angabe des genauen Speicher-/Fundorts des Inhalts, z.B. durch präzise URL sowie weitere zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der Inhalte, z.B. Screenshots, Anmerkungen etc.;

c. Namen und E-Mail-Adresse der Melde-Person/-Einrichtung, es sei denn, es handelt sich um Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung, Kinderpornografie, Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke; einschließlich Anstiftung und Beihilfe zu bzw. Versuch von den vorgenannten Straftatbeständen (vgl. EU-Richtlinie 2011/93/EU, Art. 3 bis 7);

d. Eine Erklärung darüber, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

(3) Wir schicken der Melde-Person/-Einrichtung unverzüglich eine elektronische Empfangsbestätigung der Meldung an die angegebenen Kontaktdaten.

(4) Die erhaltenen Meldungen prüfen wir zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und entscheiden, ob die gemeldeten Inhalte, ohne eingehende rechtliche Prüfung, rechtswidrig sind und handeln entsprechend. Sollten die gemeldeten Inhalte rechtswidrig sein, werden wir diese umgehend etwa löschen, sperren oder beschränken und ggf. weitere in lit. a Abs. 3 genannte Maßnahmen vornehmen.

c. Zentrale Kontaktstelle zur Kommunikation

Wir haben eine zentrale Kontaktstelle zur Kommunikation eingerichtet. Diese ist zuständig für die Entgegennahme von elektronischen Meldungen über den Verdacht von rechtswidrigen Inhalten durch die meldenden Personen sowie für Anfragen von Behörden oder Dritten mit Bezug zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. Der Partner hat für den Inhalt von Meldungen die Vorgaben der lit. b zu beachten.

Sämtliche Personen, Behörden oder sonstige Stellen (Presse, Betroffene etc.) können rechtswidrige Inhalte mit unserem Verfahren direkt online melden unter:

dsa@overview.de

Wir kümmern uns anschließend im Rahmen des in lit. a-c genannten Prozesses um alle Meldungen.

21. Übertragung auf Dritte

(1) Beide Parteien sind berechtigt, den Partnervertrag auf ein mit ihnen verbundenes Unternehmen, einen Rechtsnachfolger oder ein die jeweiligen Leistungen übernehmendes deutsches Unternehmen zu übertragen. Hierüber werden sie sich jeweils in Textform vor der geplanten Übertragung informieren.

(2) Eine Übertragung des Partnervertrages auf einen ausländischen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Im Falle des Widerspruchs wird dieser Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.

22. Beschwerdemanagement und Mediation

(1) Aufgrund der besonderen Anforderungen an unsere Plattform als Online-Vermittlungsplattform gilt für unser Vertragsverhältnis die Plattform2Business Verordnung der EU. Diese verlangt insbesondere die folgenden Regelungen:

(2) Sollte der Partner Beschwerden oder Fragen zu unseren Maßnahmen und Angeboten haben, kann er sich jederzeit an uns über dsa@overview.de richten. Wir versuchen, die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen ab Eingang seiner Beschwerde, einvernehmlich zu lösen.

(3) Sollten wir nicht in der Lage sein, die Beschwerde oder Frage in akzeptablem Maße zu lösen, bieten wir, sofern vom Partner in der individuellen Situation gewünscht, die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Mediation mit uns auseinanderzusetzen und die Beschwerde bzw. Frage zu klären.

23. Schlussbestimmungen

(1) Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung.

(2) Sofern der Partner als Unternehmer agiert ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand nach den gesetzlichen Regelungen begründet ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden Partnervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht die folgenden Erläuterungen besondere Form- oder Prozessvorschriften vorschreiben.

a. Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unsere Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die dem Partner zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn einer Änderung nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widersprochen wird und wir vorab auf das Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widerspricht der Partner der Änderung, gilt der Partnervertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des Partnervertrages mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt.

b. Änderungen und Ergänzungen des Partnervertrages, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten und welche negative Auswirkungen auf unser Vertragsverhältnis für den Partner hat, werden nur wirksam, wenn er ihnen ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen bereitgestellten einfachem & transparentem Wege erteilt werden. Bei ausbleibender Zustimmung gilt der Partnervertrag unverändert weiter und wir sind zur Kündigung des Partnervertrages im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen berechtigt.

c. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt.

d. Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des Partnervertrages, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.

(4) Sollte eine der Bestimmungen des Partnervertrages unwirksam sein oder werden oder der Partnervertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.

Stand: April 2026

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